Reiseimpfungen: Kostenerstattung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, die Kosten für diese Beratungen und Impfungen zu übernehmen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Wir begrüßen es sehr, dass viele Krankenkassen sich entschlossen haben, Ihren Versicherten diesen so wichtigen Schutz anzubieten. Bei den privaten Krankenversicherungen sind Erstattungen von den gewählten Tarifen abhängig. Ob auch Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung die Kosten komplett oder nur teilweise übernimmt, erfahren Sie am besten bei Ihrer Kasse.
Auslands-Reisekrankenversicherung
Unbedingte Empfehlung, insbesondere außerhalb der EU und bei Kreuzfahrten
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend in Ländern der EU aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach Recht des bereisten EU Landes in Anspruch nehmen, nicht nach Recht ihres Heimatlandes. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorgelegt. Bei jeder Auslandsreise sollte die sogenannte EHIC mitgeführt werden.
Außerhalb der EU besteht i.d.R. kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. D.h. vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungsschutz besitzen (sind z.B. Schwangerschaften oder chronische Erkrankungen eingeschlossen). Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung. Eine Rückholversicherung, die bei einer plötzlichen ernsten Erkrankung die Kosten eines medizinischen Rücktransports nach Deutschland abdecken würde, ist in den wenigsten Krankenversicherungen eingeschlossen und kann zusätzlich abgeschlossen werden.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (z.B. Krankenhaus, Rettungsflug, Rückholung) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Bitte beachten Sie zudem, dass eine sogenannte Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen i.d.R. nur für einen begrenzten Zeitraum gilt. Hierfür gibt es aber keine einheitliche Regelung - insofern sollte die Gültigkeit genau geprüft werden. Für Langzeitaufenthalte bei besonderen Personengruppen (z.B. Studierende, Senioren, chronisch Kranke, Schwangere) sollte bei beruflichen Einsätzen unbedingt vorher geprüft werden, ob der Auslandschutz im Kleingedruckten nicht von vornherein ausgeschlossen wird. Sonst kann eine Reise sehr schnell sehr kostspielig werden.