Fachausschuss Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Eine Reihe von Mitgliedern der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin sind Angehörige des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und als solche bei den Gesundheitsämtern und anderen Einrichtungen, z.B. Landesgesundheitsämtern, tätig. Dort leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Infektionsfrüherkennung und -bekämpfung. Nicht selten sind sie auf Grund ihrer speziellen Erfahrung im Umgang mit übertragbaren Erkrankungen Partner für einen fachlichen Austausch mit Praxen und Kliniken.
Eine qualifizierte Auskunft über länderbezogene Risiken, Malariaresistenzsituationen, internationale Gesundheitsvorschriften und öffentliche Impfempfehlungen ist auf der Grundlage der §§ 3 und 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Dienstaufgabe des ÖGD. Einige Ländergesetze für den ÖGD beinhalten detaillierte Regelungen für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz.
Zahlreiche Gesundheitsämter betreiben darüber hinaus eine reisemedizinische Beratungs- und Impfstelle, entweder auf Weisung des jeweiligen Dienstherren, oder als Nebentätigkeit für einige städtische Gesundheitsämter, z.B. Bremen und Dresden, ist die reisemedizinische Beratung durch kommunale Satzung zur Dienstaufgabe erklärt worden.