Zertifikat „Arbeitsaufenthalt im Ausland“
Mit dem Inkrafttreten der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) im Dezember 2008 hat sich der Kreis der Ärzte vergrößert, die die Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge bei einem Arbeitsaufenthalt im Ausland im Rahmen der ehemals sog. G35-Untersuchung durchführen können. Gleichzeitig wird seitens ArbmedVV aber auch gefordert, dass der Arzt über die „erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen“ nach §7 (1) verfügt.
Damit dies in Zweifelsfällen nachweisbar ist, wurde mit der Kombination aus dem Basiszertifikat und den Aufbaumodulen 6 (Internationale Arbeitsaufenthalte und Langzeiteinsätze) und Aufbaumodul 12 (Gesundheitsstörungen bei Reiserückkehrern) ein separat vom Fachzertifikat „Reisemedizin DFR“ zu erwerbendes Zertifikat geschaffen.
Voraussetzung für den Erwerb ist der
- Nachweis des „Facharzt für Arbeitsmedizin“ oder „Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin“
- Nachweise über die Teilnahme an den von der DFR anerkannten reisemedizinischen Fortbildungen mit Leistungsnachweisen:
- Basiskurs (32 Stunden – ggf. mit Refresher-Nachweisen) UND
- Aufbaumodule 6 + 12 (Internationale Arbeitsaufenthalte und Langzeiteinsätze sowie Gesundheitsstörungen bei Reiserückkehrern)